AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 05.02.2024

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen (im Folgenden Gast genannt) und dem Eigentümer, der Ferienwohnungen temporär zur entgeltlichen Nutzung überlässt (im Folgenden Anbieter genannt), und/oder weitere Leistungen und Lieferungen (im Folgenden auch Leistungen genannt) erbringt.

§ 1 Rechtsgrundlagen

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Überlassung von Ferienwohnungen sowie alle für den Gast vom Anbieter erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen (Beherbergungsvertrag). Alle Leistungen und Lieferungen werden ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erbracht. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Anbieter sie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat. Die Anwendung etwaiger Geschäftsbedingungen des Gastes ist ausgeschlossen, es sei denn, deren Anwendung ist mit dem Anbieter schriftlich vereinbart.

(2) Die mit dem Gast geschlossenen vertraglichen Vereinbarungen, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, gehen den gesetzlichen Bestimmungen vor; zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt. Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Gast und dem Anbieter finden im Übrigen die gesetzlichen Vorschriften Anwendung.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Mit der Buchungsanfrage, die mündlich, in Text-, Schrift- oder elektronischer Form erfolgen kann, bietet der Gast dem Anbieter den Abschluss eines Vertrages auf der Grundlage der Objektbeschreibung, aller ergänzenden Angaben auf der Website des Anbieters, und dieser Vertragsbedingungen verbindlich an.

(2) Der Beherbergungsvertrag und/oder ein Vertrag über sonstige Lieferungen und Leistungen kommt zustande, wenn der Anbieter die Buchungsanfrage des Gastes bestätigt und damit die Buchung annimmt (Antragsannahme); die Antragsannahme bedarf keiner bestimmten Form. Nach Vertragsschluss erhält der Gast eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung.

(3) Vertragspartner sind der Anbieter und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Anbieter gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Anbieter eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

(4) Der Gast ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Weicht die Buchungsbestätigung inhaltlich von der Buchungsanfrage ab und erhebt der Gast hiergegen nicht unverzüglich Einwendungen, so gilt der Inhalt der Buchungsbestätigung als vertraglich vereinbart.

(5) Die Unter- oder Weitervermietung der (zu) überlassenen Ferienwohnung sowie deren Nutzung zu anderen als zu Zwecken der Ferienunterkunft ist ausgeschlossen, es sei denn, Anbieter und Gast haben schriftlich etwas anderes vereinbart.

(6) Die Ferienwohnung darf ausschließlich von dem in der Anmeldung angegebenen Personen genutzt werden. Eine Überbelegung, Aufbettung sowie der Empfang von eigenen Gästen ist nicht gestattet! Eine Überbelegung ohne Absprache wird pauschal mit einem Entgelt von 200,00 EUR berechnet. Das Aufstellen von Zelten ist verboten!

(7) Die Ferienwohnung ist wie vorgefunden wieder zu übergeben. Das bedeutet, dass alles wieder an seinem Platz steht und das Geschirr gespült wurde.

§ 3 Leistungen

(1) Der Anbieter ist verpflichtet, die vom Gast gebuchte Ferienwohnung bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Eine Gewähr übernimmt der Anbieter nur für ausdrücklich zugesagten Ausstattungsmerkmale, nicht dagegen für die subjektiv empfundene Qualität der Ausstattung.

(2) Der Gast ist verpflichtet, die für die Überlassung der Ferienwohnung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen und Lieferungen geltenden Preise des Anbieters bzw. die mit ihm vereinbarten zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Anbieters an Dritte.

(3) Der Gast ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben über die Anzahl der Personen zu machen, die die Ferienwohnung belegen. Die Ferienwohnung steht maximal für die in der Buchungsbestätigung genannte Anzahl von Personen zur Verfügung. Die Belegung mit einer darüber hinausgehenden Anzahl von Personen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Eine Überbelegung ohne Absprache wird pauschal mit einem Entgelt von 300,00 EUR berechnet.

§ 4 Preise, Zahlung, Aufrechnung, Kaution

(1) Der vereinbarte Preis für die Überlassung der Ferienwohnung sowie für die mit dem Gast vereinbarten weiteren Leistungen sind bei Buchung zu zahlen.

(2) Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 10 Monate und erhöht sich der vom Anbieter allgemein für die vereinbarten Leistungen berechnete Preis, so kann der Anbieter den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10 %, anheben.

(3) Sämtliche Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.

(4) Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Anbieters und nur insoweit aufrechnen, als die Forderungen auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen.

§ 5 Rücktritt vom Vertrag und Stornierung

(1) Ein Rücktrittsrecht des Gastes von dem mit dem Anbieter geschlossenen Vertrag (vertragliches Rücktrittsrecht) ist grundsätzlich ausgeschlossen; Abs. 2 bleibt unberührt. Der vereinbarte Preis ist daher auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt; dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Anbieters oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.

(2) Der Gast kann von dem Vertrag nur zurücktreten, sofern zwischen ihm und dem Anbieter die Rücktrittsmöglichkeit bis zu einem bestimmten Termin schriftlich vereinbart wurde. Dieses Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Anbieter ausübt, es sei denn, es liegt ein Fall des Leistungsverzuges des Anbieters oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vor.

(3) Für den Fall, dass der Gast nach Maßgabe von Abs. (2) berechtigt ist, vom Vertrag zurück zu treten, schuldet der Gast einen Bruchteil des vereinbarten Preises wie folgt:

bei Storno bis zum 42. Tag vor vereinbartem Anreisetag – 20 % des Leistungspreises

bei Storno bis zum 14 Tag vor vereinbartem Anreisetag – 50 % des Leistungspreises

bei Storno weniger als 14 Tage vor vereinbartem Anreisetag - 100 % des Leistungspreises

Stornierungen müssen schriftlich gegenüber dem Anbieter erfolgen. Als Stornierungstag gilt der Tag des Zugangs der Stornierung beim Anbieter.

(4) Bei einer vom Gast nicht in Anspruch genommenen Ferienwohnung hat der Anbieter die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Ferienwohnung sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.

(5) Bezahlt der Gast nicht zum gesetzten Termin oder Erscheint der Gast am Anreisetag nicht bis spätestens 19.00 Uhr oder bis spätestens 60 Minuten nach einem gemäߧ 7 Abs. 1 vereinbarten späteren Zeitpunkt, ohne storniert zu haben, so gilt der Vertrag als storniert. Es gelten die Stornierungsbedingungen gemäß § 5 Abs. 1.

(6) Sofern ein Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist der Anbieter in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach der vertraglich gebuchten Ferienwohnung vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Anbieters auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

(7) Ferner ist der Anbieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen außerordentlich zu kündigen, wenn z. B. a) höhere Gewalt oder andere vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, b) die Ferienwohnung unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Gastes oder bzgl. des Zwecks oder bzgl. der Belegung oder bzgl. der Unterbringung von Tieren, gebucht wurde, c) die Ferienwohnung zu anderen als zu Zwecken als Ferienunterkunft genutzt wird, d) der Anbieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung die Sicherheit oder den Hausfrieden anderer Gäste oder Nachbarn oder das Ansehen des Anbieters in der Öffentlichkeit gefährdet, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Anbieters zuzurechnen ist.

(8) Der Anbieter hat den Gast von der Ausübung des Rücktritts- bzw. Kündigungsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. In Fällen des Abs. 7 a) hat der Anbieter bereits geleistete Mietpreiszahlungen und/oder Vorauszahlungen unverzüglich zu erstatten. Bei berechtigtem Rücktritt bzw. bei berechtigter Kündigung durch den Anbieter entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz. Der Gast hat dem Anbieter alle von ihm zu vertretenden Schäden aufgrund eines Rücktritts bzw. einer außerordentlichen Kündigung gemäß Abs. 7 zu ersetzen.

§ 6 Haftung; Erlöschen und Verjährung von Ansprüchen

(1) Der Anbieter haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Anbieters beschränkt, wenn und soweit er nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht unabdingbar unbeschränkt haftet. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Anbieters auftreten, wird sich der Anbieter bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemühen, die Störung oder den Mangel zu beseitigen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung oder den Mangel zu beseitigen und einen möglichen Schaden gering zu halten.

(2) Für eingebrachte Sachen des Gastes, einschließlich von Wertgegenständen, haftet der Anbieter nicht; sie gelten nicht als eingebrachte Sachen im Sinne der § 701 BGB. Sollte der Anbieter gleichwohl insoweit aus Rechtsgründen haften, bestimmt sich seine Haftung nach §§ 702, 702a BGB.

(3) Der Gast haftet für alle Schäden, die er, seine Mitreisenden oder seine Besucher in der Ferienwohnung und/oder am Inventar der Ferienwohnung schuldhaft verursacht hat/haben. Eine private Haftpflichtversicherung wird dem Gast empfohlen. Der Gast ist verpflichtet, dem Anbieter Schäden unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt insbesondere auch bei solchen Schäden, die sich auch auf auswirken können (z. B. Wasserschäden, Feuerschäden).

(4) Erlöschen und/oder Verjährung von Ansprüchen des Gastes und/oder des Anbieters bestimmen sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

§ 7 An- und Abreise, Schlüsselübergabe, Verspätete Räumung, Schlüsselverlust

(1) Die Ferienwohnung steht am Anreisetag regelmäßig ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Die Anreise muss bis 18.00 Uhr erfolgen, es sei denn, ein späterer Anreisezeitpunkt wird vorab ausdrücklich mit dem Anbieter vereinbart. Eine Anreise vor 15.00 Uhr kann ebenfalls nur erfolgen, wenn dies vorab ausdrücklich mit dem Anbieter vereinbart wurde.

(2) Der Gast ist verpflichtet, dem Anbieter bei der Anreise seinen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.

(3) Am Abreisetag hat der Gast die Ferienwohnung bis spätestens um 11.00 Uhr geräumt (Allgemeine Aufräumarbeiten) und Besenrein zur Verfügung zu stellen. Bei verspäteter Räumung der Ferienwohnung hat der Anbieter gegenüber dem Gast Anspruch auf eine Zusatzzahlung. Diese beträgt: a) 50% des Übernachtungspreises bei einer Räumung nach 11.30 Uhr aber vor 13.00 Uhr; b) 100 % des vereinbarten Übernachtungspreises bei einer Räumung nach 13.00 Uhr. Darüber hinaus hat der Anbieter Anspruch auf Ersatz aller ihm aufgrund einer verspäteten Räumung entstehenden weitergehenden Schäden.

(4) Die Räumung gilt erst als bewirkt, wenn auch alle Schlüssel an den Anbieter oder seinen Vertreter herausgegeben wurden. Der Gast ist verpflichtet, die ordnungsgemäße Schließung der Wohnungstür und Fenster zu kontrollieren sowie das Ausstellen der Heizung.

(5) Bei Verlust eines oder mehrerer Schlüssel hat der Gast dem Anbieter Schadensersatz für deren Neuherstellung und ggf. für den Einbau neuer Schlösser zu leisten.

(6) Lassen Gäste Ihren Schlüssel im Haus, verlieren den Schlüssel und kommen nicht mehr ins Haus müssen Sie uns unmittelbar kontaktieren. Es gibt keine Gewähr für die Erreichbarkeit, im Notfall muss ein Schlüsseldienst angerufen werden, die Kosten dafür alle Folgekosten der Türöffnung trägt der Gast.

§ 8 Allgemeine Rechte und Pflichten und Hausordnung

(1) Der Gast hat die ihm überlassene Ferienwohnung und dessen Inventar pfleglich zu behandeln. Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr gilt die Nachtruhe. In dieser Zeit ist besondere Rücksichtnahme auf die Nachbarn geboten. Um eine Störung zu vermeiden, sind TV- und Audiogeräte auf Zimmerlautstärke einzustellen.

(2) Für die Dauer der Überlassung der Ferienwohnung ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen der Ferienwohnung Fenster und Türen geschlossen zu halten, sämtliche Heizkörper auf niedrige Stufe zu regeln sowie Licht und technische Geräte auszuschalten.

(3) Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist in der Ferienwohnung nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters erlaubt. Für die Unterbringung von Tieren kann der Anbieter einen angemessenen Aufpreis verlangen. Werden Tiere ohne vorherige Zustimmung des Anbieters untergebracht, kann dieser eine Reinigungspauschale in Höhe von mindestens 200,00 € (netto) in Rechnung stellen.

(4) In der Ferienwohnung gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann der Anbieter eine Reinigungspauschale in Höhe von mindestens 200,00 € (netto) in Rechnung stellen. Sollte eine Weitervermietung aufgrund des Verstoßes gegen das Rauchverbot nicht oder nur verzögert möglich sein, so hat der Gast den dadurch entstandenen Schaden zu ersetzen.

(5) Die Internetnutzung ist gestattet, soweit diese nicht gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstößt. Strafbare Handlungen (insbesondere widerrechtliche Downloads, Seitenaufrufe) werden zur Anzeige gebracht und strafrechtlich verfolgt. Für eine widerrechtliche Nutzung des Internets haftet allein der Gast.

(6) Die Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration o. ä. ist in der Ferienwohnung nicht erlaubt. Der Gast haftet für gleichwohl ein- und/oder angebrachte Dekoration o. ä. allein und stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei. Er ist außerdem zum Ersatz von Schäden durch die Ein- und oder Anbringung von Dekoration o. ä. verpflichtet.

(7) Der Anbieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der Ferienwohnung, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Anbieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.

§ 9 Nutzung des Parkplatzes

(1) Nutzt der Gast den Parkplatz, so kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht seitens des Anbieters besteht nicht.

(2) Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück des Anbieters abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet der Anbieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seinerseits.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen oder Ergänzungen des Beherbergungsvertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; das gleiche gilt im Hinblick auf die Abänderung des Schriftformerfordernisses.

(2) Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung, ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, 10117 Berlin, Deutschland.

(3) Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam bzw. nichtig sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.